SAPV wird als Ergänzung zur haus- und fachärztlichen Versorgung erbracht und kann mit AAPV und Pflegeleistungen kombiniert werden.
Der Anspruch ist in SGB V §37b gesetzlich geregelt, die Kostenübernahme erfolgt vollständig durch die Krankenkasse.
Als Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt können Sie die SAPV per Muster 63 im Bedarfsfall jederzeit verordnen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!
Mit der SAPV bieten wir eine intensive Form der palliativen Versorgung im häuslichen Umfeld, im Pflegeheim oder Hospiz. Mit dem Ziel der bestmöglichen Lebensqualität und Selbstbestimmung können Patienten bis zum Lebensende im vertrauten Umfeld betreut werden.
Anspruch nach §37b SGB V auf SAPV haben Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung aufgrund einer weit fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung wenn:
ausgeprägte Symptome wie Schmerzen, Übelkeit, Luftnot vorliegen bzw. häufige Therapieanpassungen erfolgen müssen,
Inhalt und Aufwand die hausärztliche Versorgung übersteigt, vermehrt Hausbesuche erforderlich werden und vermeidbare Krankenhauseinweisungen im Notdienst drohen,
oder wenn
aufwendige Therapien wie Schmerzpumpen, parenterale Ernährung, Port- oder komplexe Wundversorgung nötig sind.
SAPV ist häufig bei fortgeschrittenen Tumorerkrankungen indiziert, wenn die Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund stehen soll und kurative Therapien nicht mehr angezeigt sind.
Im Bedarfsfall kann SAPV jederzeit über das Muster 63 durch Vertrags- und Krankenhausärzte verordnet werden. Unsere ärztlichen Kollegen des SAPV-Teams Ludwigslust-Parchim stehen Ihnen rund um das Thema palliative Versorgung, Fragen zum Muster 63 oder für die Anmeldung von Patienten unter:
03871 - 6026373
zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.
Geht eine SAPV-Verordnung bei uns ein, nehmen wir umgehend Kontakt mit dem Patienten auf und beginnen nach Bedarfsklärung im Rahmen eines Erstbesuches mit der Betreuung.
Sie bleiben für Ihren Patienten weiterhin in der Verantwortung und können Ihren Patienten wie gewohnt weiter betreuen. Wir unterstützen und entlasten Sie mit unserem spezialisierten Team für die Belange der SAPV. Unser Team ist rund um die Uhr für den Patienten erreichbar.
SAPV wird in der Regel als „additive Teilversorgung“ in Ergänzung zur bestehenden Versorgung erbracht und kann mit der hausärztlichen allgemeinen Palliativversorgung (AAPV) kombiniert werden. Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) und der Pflegeversicherung werden durch die SAPV nicht eingeschränkt oder ersetzt.
Selbstverständlich! Das Prozedere ist das gleiche wie für einen hausärztlich tätigen Kollegen.
Wie haben einen Versorgungsauftrag für den Landkreis Ludwigslust-Parchim. Im direkten Umland von Schwerin erfolgt die Versorgung vorzugsweise durch das SAPV-Team Schwerin. Bitte kontaktieren Sie uns, es wird eine kollegiale Absprache im Sinne des Patienten erfolgen.